Mannes Brandschutztechnik 94339 Leiblfing
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Brandschutzausbildung

Die Anforderungen, die von Seiten des Gesetzgebers und Trägern der Unfallversicherung an den Arbeitgeber bzw. Betreiber gestellt werden, nehmen immer weiter zu. Insbesondere die Ausbildung  und Unterweisung der Mitarbeiter über Gefährdungen sowie über Maßnahmen zu Ihrer Abwendung hat spätestens seit November 2012 mit der Einführung der ASR 2.2 an Relevanz gewonnen.

Fast alle Betriebe sind brandschutztechnisch gut ausgestattet und haben für diese Ausstattung viel Geld investiert. Das hilft jedoch nur wenig, wenn Mitarbeiter/-innen nicht wissen, wie ein Brand verhindert werden kann und welche Maßnahmen bei einem Brandausbruch zu treffen sind. Wissen Sie, wie ein Handfeuerlöscher richtig eingesetzt wird? Wo befindet sich Ihr Sammelpunkt?

Wenn beispielsweise Brand- und Rauchschutztüren verkeilt werden, wird im Schadensfall die Versicherung den Schaden nicht in voller Höhe regulieren. Schlimmer noch: Zigarettenkippen landen im Papierkorb und das Bewusstsein für die Folgen eines Brandes fehlt komplett!

Bei einem Brand entstehen den Unternehmen regelmäßig hohe Sachschäden, oft werden sogar Menschenleben gefährdet. Produktionsausfall führt zu Auftragsverlust, Kunden/-innen wandern ab und manchem Unternehmen bleibt nur noch die Schließung und Entlassung der Mitarbeiter/-innen.

Hier helfen nur fachkundige Aufklärung und Unterweisung, damit Sie im Gefahrenfall richtig handeln und im Alltag sich auf den eigentlichen Sinn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit konzentrieren können! Wir möchten an dieser Stelle detailliert über die von uns angebotenen Schulungen und Ausbildungen informieren.

 

Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter

Auszug aus der ASR 2.2, Ausgabe: November 2012, Punkt 6.1:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.“

Hierbei handelt es sich im Verhältnis zum Aufwand um die einfachste Schulung die wir anbieten können, jedoch ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin zu unterweisen. Hier ist die theoretische Ausbildung ausreichend, jedoch empfehlen wir die praktische Ausbildung der Mitarbeiter mit durchzuführen.