Mannes Brandschutztechnik 94339 Leiblfing
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Programm der Brandschutzhelfer-Ausbildung (BSH)

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heraus gegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten.
Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. 
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen. Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

 Alle Schulungen werden als "Inhouse-Schulung" direkt bei Ihnen durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.

nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10) und berufsgenossenschaftlicher Vorschrift
(BGV / GUV- A1 §§ 4,22) sowie berufsgenossenschaftlicher Information (BGI / GUV-I 5182),
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)

1

Einleitung:
- Vorstellung
- Unterschätzte Brandgefahr, Brandausbreitung
- Verbrennungsprozess, Gefahren durch Brandrauch
- Zündquellen

ca. 150 min.

2

Rechtliche Grundlagen; Aufgaben des Brandschutzhelfers

3

Vorbeugender Brandschutz:
- Inhalte von Brandschutzordnungen
- Brandverhütung
- Brandmeldung und Notruf
- Brandabschnitte und Brandschutztüren
- Flucht- und Rettungswege, Flucht- und Rettungspläne
- Verhalten im Brandfall, Gebäuderäumung

4

Abwehrender Brandschutz:
- Löschen von brennenden Personen
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung), Wandhydranten*
- Vorgehensweise mit Feuerlöschern ggf. inkl. Filmbeitrag

5

Praktische Feuerlöschübung an unserem Feuerlöschtrainer (simulierte Brandklassen A und B).

ca. 45 min.

Für die theoretische Schulung stellt der Auftraggeber eine geeignete Räumlichkeit und der 
Schulungsleiter von uns Beamer, Leinwand und Notebook zur Verfügung. 

Die praktische Feuerlöscherübung wird mit umweltschonenden Wasser-Übungsfeuerlöschern durchgeführt. Unser Feuerlöschtrainer arbeitet mit Propangas.

Es ist eine befestigte Freifläche von ca. 10 m x 10 m notwendig. Alle Schulungen werden als "Inhouse-Schulung" direkt bei Ihnen durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.